In der aktuellen Ausgabe ZIP Heft 10 (Erscheinungstermin: 08. März 2024) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.
Editorial
Integration der EWiR in die ZIP, ZIP 2024, 481
Aufsätze
Jungmann, Carsten, Die Wahl des Mediums zur Erteilung von Informationen etc. im neuen europäischen Verbraucherkreditrecht, ZIP 2024, 482-490
Schultess, Paul / Yohannes, Awet, Kreditzweitmarktgesetz – Vorgaben für Kauf, Verkauf und Servicing von Non-Performing Loans, ZIP 2024, 490-503
Hauptanliegen des KrZwMG ist es, Bestände notleidender Kredite (non-performing loans – “NPL“) abzubauen und eine künftige (Wieder-)Anhäufung notleidender Kredite zu verhindern. Zu diesem Zweck sollen Kreditinstitute die Möglichkeit haben, notleidende Kredite auf effizienten, wettbewerbsfähigen und transparenten Sekundärmärkten an andere Akteure (Kreditkäufer) zu verkaufen.
Mit dem KrZwMG werden im Wesentlichen zwei Neuerungen eingeführt: Zum einen besteht für Kreditkäufer beim Kreditkauf grundsätzlich die Pflicht, einen sog. Kreditdienstleister mit dem Kreditabwicklungs- und Verwaltungsprozess (“Servicing“) zu beauftragen (§ 7 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 KrZwMG).
Zum anderen wird mit dem KrZwMG die neue Kategorie der Kreditdienstleistungsinstitute als regulierte Unternehmen eingeführt. Diese werden den regulatorischen Vorgaben des KrZwMG und einer Beaufsichtigung durch die BaFin unterstellt.
Die Erbringung von durch das KrZwMG betroffenen sog. Kreditdienstleistungen – in der Sache bislang schlicht Inkassodienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (“RDG“) – erfordert künftig eine Erlaubnis der BaFin (§ 10 Abs. 1 Satz 1 KrZwMG). Sowohl das rechtliche Regelungsgefüge als auch der Markt der Inkassodienstleistungen dürfte mit dem KrZwMG nachhaltig in Bewegung gebracht werden – fraglich aber, ob auch in die gewünschte Richtung.
Kolumne
Harnos, Rafael, Das politische Gesellschaftsrecht, ZIP 2024, 503-506
Rechtsprechung
Bank- und Kreditsicherungsrecht
OLG Nürnberg v. 25.7.2023 - 14 U 2764/22, Keine negativen Zinsen bei Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, ZIP 2024, 507-508
Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
BGH v. 14.11.2023 - XI ZB 2/21, KapMuG-Verfahren zur Prospekthaftung bei einem Blind-Pool, ZIP 2024, 509-522
OLG Karlsruhe v. 22.1.2024 - 19 W 80/23 (Wx), Keine Anmeldung eines Vereins mit gemeinnützigen Zwecken ohne entsprechende finanzamtliche Bescheinigung, ZIP 2024, 522-524
Vertrags- und Haftungsrecht
BGH v. 24.1.2024 - XII ZR 123/22, Zur Unmöglichkeit der Leistung eines Beherbergungsbetriebs aufgrund eines Beherbergungsverbots zur Bekämpfung der COVID?19-Pandemie, ZIP 2024, 524-526
Insolvenz- und Sanierungsrecht
BGH v. 14.12.2023 - IX ZR 10/23, Unentgeltliche Leistung bei vollumfänglicher Rückzahlung einer durch Verluste verminderten Einlage an stillen Gesellschafter, ZIP 2024, 526-530
AG Charlottenburg v. 4.1.2024 - 36s RES 6525/23, Überwiegende Wahrscheinlichkeit für fehlende Schlechterstellung i.S.v. § 26 Abs. 1 Nr. 1 StaRUG ausreichend (“Spark Networks SE“), ZIP 2024, 530-534
Arbeits- und Sozialrecht
BAG v. 17.10.2023 - 1 ABR 24/22, Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Handyverbot während Arbeitszeit, ZIP 2024, 534-536
Aktuelle Rechtsprechung
BGH zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei Beteiligung von Wettbewerbern durch das BKartA, ZIP 2024, R4
BGH: Deckungsanfechtung von Einfuhrumsatzsteuerzahlungen und Zollzahlungen, ZIP 2024, R4
BGH: Ausschluss der Berufung auf fehlende Eintragung einer eintragungspflichtigen Tatsache im Handelsregister nur bei positiver Kenntnis, ZIP 2024, R4-R5
BFH: Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn, ZIP 2024, R5
Was gab’s in Brüssel?
Rechtskraft v. unbesiegbarer Klauselkontrolle, ZIP 2024, R5-R6