BFH: Keine vGA ohne Zuwendungswillen
Eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter setzt einen Zuwendungswillen voraus. Ein solcher kann aufgrund eines Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers fehlen. Maßgebend ist insoweit allein, ob der konkrete Gesellschafter-Geschäftsführer einem entsprechenden Irrtum unterlegen ist. Es kommt hingegen nicht darauf an, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum gleichfalls unterlaufen wäre. Das hat der BFH, Urt. v. 22.11.2023 – I R 9/20, entschieden.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.04.2024 14:40
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt