ZIP 2014, 2417
Unzulässige Umgestaltung von Gesellschaftsanteilen im Insolvenzplan
Anmerkungen zu LG Berlin v. 20.10.2014 – 51 T 696/14, ZIP 2014, 2197 – Suhrkamp
Der Beitrag befasst sich nach dem vorläufigen Abschluss des Insolvenzplanverfahrens in Sachen Suhrkamp durch die „Freigabeentscheidung“ des LG Berlin (ZIP 2014, 2197) kritisch mit diesem Beschluss. Seine Kernthese lautet: Die „vermögenszentrierte Sichtweise“ der InsO stößt überall dort auf ihre immanenten Grenzen, wo eine gesellschaftsrechtliche Maßnahme zwar zu einem erheblichen Wertverlust wegen Umgestaltung der Mitgliedschaft führt, dieser Verlust aber nicht konkret bezifferbar ist. Sind die Gesellschaftsanteile nach allgemeinen Regeln noch werthaltig, ist deshalb jede nicht bezifferbare Verschlechterung der Mitgliedschaft der Gesellschafter per se unzulässig.
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- Dr. iur., Universitätsprofessor, Direktor des Instituts für Unternehmensrecht (IURUM) an der Universität Mannheim und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht
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