Logo Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

VGH Baden-Württemberg hebt Bebauungsplan „Halde V“ der Stadt Weinstadt auf

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit einem heute bekannt gegebenen Urteil den Bebauungsplan der Stadt Weinstadt für das Wohngebiet Halde V in Endersbach in einem Teilbereich aufgehoben (Az. 8 S 1538/19). Die Revision ließ der VGH nicht zu.

Stuttgart, 26. März 2021

Mit dem Bebauungsplan „Halde V“ wollte die Stadt Weinstadt unmittelbar angrenzend an das Gelände der Gärtnerei Hayler und deren Einfahrt zum Verladehof ein Wohngebiet ausweisen. Nordöstlich und südöstlich grenzen bereits Wohnbauflächen an, deren baulicher Bestand sich über die Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne „Halde IV“ und „Halde III“ in den letzten Jahren entwickelt hat. Die Gärtnerei ist auf nächtlichen Verladebetrieb und Lkw-Lieferverkehr angewiesen, was zu einem Lärmkonflikt mit der heranrückenden Wohnbebauung führt.

 

Der Gärtnereibesitzer Simon Hayler strengte daher ein Normenkontrollverfahren an, um den Bebauungsplan aufheben zu lassen. „Wir sehen durch das Urteil unsere Einschätzung bestätigt, dass die Stadt Weinstadt bei der Planung des Wohngebiets die Lösung des Lärmkonflikts außer Acht gelassen hat“, so Verena Rösner von Menold Bezler als Vertreterin des Antragstellers.

 

In der mündlichen Verhandlung am 24. März 2021 vor dem VGH standen vor allem eine fehlerhafte Ermittlung und Bewertung der in die Interessenabwägung einzustellenden Belange im Fokus. Unter anderem ging es um die Frage, ob ein Nachtbetrieb baurechtlich genehmigt ist und ob dem Gärtnereibetreiber einseitig die Lösung des Lärmkonflikts durch Umplanungen auf seinem Betriebsgelände auferlegt wurde. Hierfür hatte die Stadt Weinstadt parallel ein zweites Bebauungsplanverfahren „Metzgeräcker Süd“ für das Betriebsgelände angestoßen, nach dem der Gärtnereibetrieb den Verladehof hätte verlegen müssen.

 

Im Ergebnis mahnten die Richter an, dass die Stadt Weinstadt nicht hinreichend ermittelt habe, ob wirtschaftlich zumutbare und realistische Alternativen zur Fortführung und Erweiterung des Gärtnereibetriebs bestünden. Mithin genüge es nicht, die Lösung des Lärmkonflikts auf den Parallelbebauungsplan „Metzgeräcker Süd“ zu verlagern.

 

Mit den Urteilsgründen ist in den nächsten vier bis sechs Wochen zu rechnen.

 

Menold Bezler vertritt den Gärtnereibetrieb seit dem Jahr 2017 im Zusammenhang mit Bebauungsplanverfahren der Stadt Weinstadt.


Vertreter Simon Hayler:

Menold Bezler (Stuttgart): Verena Rösner (Partnerin, Umweltrecht, Öffentliches Bau- und Planungsrecht)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.03.2021 19:26

zurück zur vorherigen Seite