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Osborne Clarke berät Token Gruppe zu BaFin-Erlaubnis

Köln, 13. April 2021. Osborne Clarke hat die Token Gruppe erfolgreich bei der Beantragung einer BaFin-Erlaubnis als Zahlungsauslöse- („PIS“) und Kontoinformationsdienstleister („AIS“) durch das Erlaubnisverfahren navigiert.

Die Token Gruppe, die bereits über eine entsprechende Erlaubnis im Vereinigten Königreich verfügt, kann nun auch in der EU und dem EWR seine Dienstleistungen erbringen.

Token ist ein 2016 gegründeter Zahlungsdienstleister mit Sitz in London, Berlin und San Francisco. Es erbingt PIS (Zahlungsdienste wie Sofort von Klarna oder giropay) und AIS (z.B. in Multi-Banking-Apps verwendet, um mehrere Bankkonten übersichtlich anzeigen zu lassen) gegenüber Kunden im B2B-Bereich. Token bietet (Online-)Händlern und anderen Zahlungsdienstleistern wie Banken mittels eigener Software (Software-as-a-Service) PIS und AIS an. Die von Token zur Verfügung gestellten Services können in deren Plattformen integriert werden, um den Kunden neue Account-to-Account Zahlungen anbieten zu können. Token hat derzeit ca. 3.000 Banken an seine Software angebunden und ist bereits in 29 Ländern tätig. Kunden von Token sind u.a.  BNPP, HSBC, Safecharge, Straal, Rewire, Contis und OpenPayd.

Das Team von Osborne Clarke bestand aus Tanja Aschenbeck (Federführung), Thorge Drefke und Jan Herrmann (alle Investment-/Kapitalmarktrecht), Dr. Marc Störing und Neil Weaver (beide IT/Datenschutz) sowie Felix Hilgert (Verbraucherschutz) (alle Köln).



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.04.2021 08:43

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