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Aufhebung der Verhandlungstermine in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens am 4. und 5. Mai 2021

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens, Aktenzeichen 2 BvE 5/18 und 2 BvF 2/18, die für den 4. und 5. Mai 2021 terminierte

mündliche Verhandlung n i c h t durchzuführen.

Pressemitteilung Nr. 27/2021 vom 14. April 2021

Aktenzeichen: 2 BvE 5/18, 2 BvF 2/18

 

Hintergrund der Entscheidung des Zweiten Senats ist die aktuell äußerst dynamische, in ihrem weiteren Verlauf schwer absehbare Entwicklung der SARS-CoV-2-Pandemie. Die zur weiteren Sachaufklärung erforderliche mündliche Verhandlung in den Verfahren 2 BvE 5/18 und 2 BvF 2/18 ist unter Beteiligung einer über das übliche Maß weit hinausgehenden Vielzahl an Verfahrensbeteiligten und anzuhörenden sachkundigen Auskunftspersonen, von denen viele nach Karlsruhe anreisen müssten, durchzuführen. Aus diesem Grunde erscheint es selbst bei Vornahme entsprechender Vorsichtsmaßnahmen und einem Ausweichen auf externe Räumlichkeiten nicht möglich, die Durchführung der mündlichen Verhandlung ohne gesundheitliche Risiken für die Anwesenden zu gewährleisten und gleichzeitig einen geordneten Ablauf sicherzustellen.

Die Verhandlung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.04.2021 10:38

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