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Auf der Suche nach einem Atommüllendlager: GvW unterstützt Bundesgesellschaft für Endlagerung bei der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland schreitet voran. Vorhabenträgerin des Standortauswahlverfahrens ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE).

21.04.2021

Einer der Leitgedanken im Auswahlverfahren ist die umfassende Transparenz. Diese ist gesetzlich im Standortauswahlgesetz (StandAG) festgeschrieben und prägt die Arbeitsweise der BGE von Anfang an. Um ein transparentes Verfahren zu ermöglichen, soll die BGE danach alle Daten, die Grundlage für ihre Entscheidungen im Standortauswahlverfahren sind, der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Für geologischen Daten geschieht dies auf Grundlage des im Juni 2020 in Kraft getretenen Geologiedatengesetzes (GeolDG). GvW Graf von Westphalen unterstützt die BGE bei der Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Entscheidungen nach Maßgabe dieses neuen Gesetzes.

Die Neuregelungen des Geologiedatengesetzes beinhalten unter anderem als Regelmodell und unabhängig von der Standortauswahl die öffentliche Bereitstellung der in Deutschland erhobenen geologischen Daten in Abhängigkeit von ihren Inhalten und nach einem zeitlich gestuften Fristenmodell. Darüber hinaus sind Verfahren vorgesehen, die im Einzelfall auch eine vom Regelmodell abweichende, insbesondere frühere Veröffentlichung solcher Daten ermöglichen, wenn sie für besondere staatliche Aufgaben genutzt werden sollen. Zu diesen Aufgaben zählt auch das Standortauswahlverfahren.

Die erste förmliche Stufe des Standortauswahlverfahrens ist der „Zwischenbericht Teilgebiete“, der am 28. September 2020 auf der Internetseite der BGE veröffentlicht wurde. Dieser stellt den Zwischenstand auf den Weg zu den Standortregionen für die übertägige Erkundung und der ersten gesetzlichen Festlegung im Standortauswahlverfahren dar. In diesem Rahmen sind bereits jetzt zahlreiche Unterlagen und Daten einsehbar. Soweit geologische Daten noch nicht allgemein zugänglich sind, können diese im Verfahren einer sogenannten erweiterten öffentlichen Bereitstellung nach einer Einzelfallentscheidung durch die BGE für jedermann zugänglich gemacht werden. Dies betrifft auch Daten von Unternehmen und Privatpersonen. GvW berät die BGE im Zusammenhang mit diesen Verfahren in vielerlei Hinsicht: von allgemeinen verwaltungs- und verfahrensrechtlichen Fragestellungen bis hin zur Klärung spezieller Auslegungsfragen des neuen Geologiedatengesetzes.

GvW begleitet die BGE dabei mit einem standortübergreifenden Team bestehend unter anderem aus Dr. Sigrid Wienhues (Federführung) und Dr. Carsten Bittner (stellvertretender Projektleiter, beide Hamburg), Juliane Hofmann (Berlin), Jana Gretschel (München), sowie Jennifer WagnerNadine Höhn, Nora von Laer, Dr. Stefanie Ramsauer und Dr. Ronald Steiling (alle Hamburg).



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.04.2021 09:19

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