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EuGH zur Feststellung einer Diskriminierung trotz Anerkenntnis von Schadensersatzforderung

Das Unionsrecht steht einer nationalen Rechtsvorschrift entgegen, die ein mit einer Klage auf Schadensersatz wegen des Vorwurfs einer Diskriminierung befasstes Gericht daran hindert, diese Diskriminierung festzustellen, wenn der Beklagte sich zur Zahlung des geforderten Schadensersatzes bereit erklärt, ohne das Vorliegen dieser Diskriminierung einzuräumen.

Allein die Zahlung eines Geldbetrags vermag nicht den wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz einer Person zu gewährleisten, die die Feststellung begehrt, dass sie Opfer einer Diskriminierung wurde. Das hat der EuGH mit Urteil vom 15.4.2021 in der Rs C-30/19 - Braathens Regional Aviation entschieden.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.04.2021 12:06
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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