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BGH, Urteil vom 11. Dezember 2020 - V ZR 268/19

Leitsatz des Gerichts:
Die ordnungsmäßige Nutzung eines Wohngrundstücks setzt dessen Erreichbarkeit mit einem Kraftfahrzeug ausnahmsweise nicht voraus, wenn das Grundstück in einem Gebiet liegt, in dem der Kraftfahrzeugverkehr nach der planerischen Konzeption von den einzelnen Wohngrundstücken ferngehalten werden soll; ein Notwegrecht kann dann nicht verlangt werden.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.04.2021 09:08

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