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Orrick veröffentlicht OLNS#8 zu Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen: Wie deutsche Start-ups von ESOPs, VSOPs & Co. profitieren können

07. Juni 2021 – Orrick hat OLNS#8, den achten Leitfaden in ihrer Orrick Legal Ninja Series, veröffentlicht und zeigt, was es bei dem Aufsetzen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen für deutsche Start-ups zu beachten gilt und wie sich rechtliche und steuerliche Fallstricke vermeiden lassen.

 

 

Mit einer Beteiligung am Unternehmen können Start-ups und Scale-ups Top-Talente auch dann gewinnen und halten, wenn sie sich die höheren Löhne etablierterer Unternehmen (noch) nicht leisten können und sie sich noch nicht am Markt bewährt haben.

In Deutschland ist das Aufsetzen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen jedoch angesichts der geltenden gesellschafts- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen mit großen Herausforderungen verbunden und das im Frühjahr beschlossene Fondsstandortgesetz hat dies nur minimal verbessert.

Mit dem mehr als 120 Seiten starken Leitfaden OLNS#8 wollen wir Start-ups und Investoren gleichermaßen helfen, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme zu verstehen, anreizkongruent zu strukturieren und sauber umzusetzen. Basierend auf unseren Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Tausenden von Start-ups weltweit greifen wir u. a. folgende Aspekte auf:

  • Bedeutung der Programme und wesentliche Unterschiede zu den USA

  • ‚Echte‘ und ‚virtuelle‘ Programme, Achillesversen und Alternativen

  • Wesentliche Regelungen wie z. B. Strike Price, Vesting und Leaver

  • Praktische Herausforderungen

  • Einsatz des Programms für internationales Recruiting

  • Mitarbeiterbeteiligungsprogramme bei Finanzierungsrunden

  • ESOPs/VSOPs bei M&A-Transaktionen und Unternehmenskrisen

  • Bilanzierung der Verbindlichkeiten des Programms

Der bilinguale Leitfaden erscheint als achte Ausgabe der Orrick Legal Ninja Se-ries (OLNS), mit der Orrick die Gründerszene in Deutschland stärken und näher an die Tech-Branche in den USA heranführen möchte. Vor OLNS#8 sind bereits erschienen: OLNS#1 zu Venture Debt, OLNS#2 zu Wandeldarlehen, OLNS#3 zu Arbeitsrecht für Technologieunternehmen, OLNS#4 zu Corporate Venture Capital, OLNS#5 zu Venture-Finanzierungen in Zeiten von COVID-19, OLNS#6 zu operativen Herausforderungen in der Krise sowie OLNS#7 zu doppelstöckigen US-Holding-Strukturen für deutsche Start-ups.

Der Guide kann kostenlos hier abgerufen werden: https://www.orrick.com/de-DE/Insights/2021/06/Orrick-Legal-Ninja-Series-OLNS-8-ESOPs-VSOPs.

Bei der Vorbereitung von OLNS#8 stützte sich unser internationales und interdisziplinäres Orrick-Team wiederum auf die Erfahrung aus der Beratung und Vertretung von mehr als 3.000 Technologieunternehmen weltweit und den international führenden Venture- und Private Equity-Investoren. Orrick wurde in der Bay Area gegründet, ist eine der weltweit führenden Technologiekanzleien und berät seit 21 Quartalen in Folge mehr Venture Capital Transaktionen in Europa als jede andere Kanzlei (PitchBook Q1 2021).

In Deutschland hat Orrick im ersten Halbjahr 2021 zahlreiche Start-ups und ihre Investoren erfolgreich bei Finanzierungsrunden beraten. Herausragende Beispiele sind die Beratung des Münchener Unicorns Lilium bei dessen $3,3 Mrd. Fusion mit der an der NASDAQ gelisteten Qell Acquisition Corp. einschl. einer $450 Mio. PIPE-Finanzierung (mehr) und die Beratung des Berliner SaaS-Start-ups Camunda bei dessen €82 Mio. Series B Finanzierungsrunde (mehr).

Mehr zu unserer deutschen Venture/Tech Praxis, die wir jüngst mit dem Zugang von Benedikt Migdal als IP Licensing & Technology Transactions Partner (mehr) und der Partnerernennung von Carsten Bernauer verstärken konnten, finden Sie hier.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.06.2021 07:50

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