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Einführung der Online-Gründung der GmbH u.a.: Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)

Der deutsche Bundestag hat am 10.6.2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Grünen bei Enthaltung der AfD, FDP und Linken angenommen.

Der Entwurf will die Gründung von Gesellschaften und die Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit grenzüberschreitend vereinfachen. Durch den Einsatz digitaler Instrumente und Verfahren sollen dabei Kosten und Zeit eingespart werden können, heißt es. Mit dem Gesetz soll die Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 umgesetzt werden.

Zu den Neuregelungen dieser Richtlinie zählen insbesondere die Verpflichtung zur Einführung der Online-Gründung der GmbH, zu Online-Verfahren bei Registeranmeldungen für Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen, zur Einreichung und Offenlegung von Urkunden und Informationen im Handels- und Unternehmensregister sowie zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch über das Europäische System der Registervernetzung.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.06.2021 15:04
Quelle: Deutscher Bundestag PM vom 10.6.2021

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