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BGH, Urteil vom 11. Mai 2021 - VI ZR 154/20

Leitsatz des Gerichts:
Zur sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller getroffen und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.06.2021 10:10

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