Logo Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

BGH, Urteil vom 10. Juni 2021 - IX ZR 76/20

Leitsätze des Gerichts:
Hat der Rechtsschutzversicherer Gerichtskosten gezahlt und erstattet die Gerichtskasse unverbrauchte Gerichtskosten an den Rechtsanwalt, geht der Anspruch des rechtsschutzversicherten Mandanten gegen seinen Rechtsanwalt, alles herauszugeben, was er aus der anwaltlichen Geschäftsbesorgung erlangt, insoweit auf den Rechtsschutzversicherer über.
2. Für Erstattungsansprüche aufgrund überzahlter Gerichtskosten besteht in der Rechtsschutzversicherung kein Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.06.2021 18:43

zurück zur vorherigen Seite