BGH, Urteil vom 18. Mai 2021 - VI ZR 452/19
Leitsatz des Gerichts:
Zur Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: Verkauf eines Gebrauchtwagens; kein Wegfall des Schadens durch Software-Update).
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.07.2021 13:07