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BGH, Urteil vom 10. Juni 2021 - IX ZR 90/20

Leitsatz des Gerichts:
Ergeht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss, erstreckt sich die Pfändung auf die Kosten der Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und an die im Beschluss genannten Drittschuldner.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.07.2021 08:28

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