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BGH, Urteil vom 11. Juni 2021 - V ZR 215/20

Leitsatz des Gerichts:
Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss dem Verwalter über seine gesetzlichen Befugnisse hinausgehende Entscheidungskompetenzen für Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung sowie für die Einschaltung von Sonderfachleuten übertragen, wenn die Kompetenzverlagerung für den einzelnen Wohnungseigentümer zu einem nur begrenzten und überschaubaren finanziellen Risiko führt.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.08.2021 09:08

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