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Clifford Chance erwirkt für Kölsch-Brauer Freispruch im Bier-Kartellverfahren

8. September 2021 - Die internationale Anwaltskanzlei Clifford Chance hat ihre Mandantin Cölner Hofbräu P. Josef Früh KG ("Früh") erfolgreich in einem komplexen Kartellverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vertreten und einen Freispruch erwirkt.

Der vom Bundeskartellamt erhobene Vorwurf der Teilnahme an einer Preisabsprache für Fass- und Flaschenbier erwies sich aus Sicht des Gerichts als unzutreffend. Das vom Bundeskartellamt gegen die Kölner Traditionsbrauerei verhängte Bußgeld in Millionenhöhe ist damit hinfällig.

 

Der 4. Senat unter Vorsitz von VROLG Manfred Winterscheidt sah nach 34 Hauptverhandlungstagen den gegen Früh erhobenen Vorwurf eines Verstoßes gegen das Kartellverbot als nicht erwiesen an. Das Bundeskartellamt hatte deswegen zuvor am 27.12.2013 und am 31.03.2014 insgesamt 338 Millionen Euro gegen elf führende Brauereien einschließlich Früh verhängt. Ausgangspunkt waren Bonusanträge großer Pilsbrauereien, die auch verschiedene Kölsch-Brauereien im Zusammenhang mit zwei Preiserhöhungen im Herbst 2006 und Anfang 2008 schwer belasteten – zu Unrecht, wie sich nach sorgfältiger Aufklärung des Sachverhalts im Rahmen des weitestgehend auf Zeugenaussagen gestützten Indizienprozesses herausgestellt hat. 

 

Grundlage für diesen spektakulären Erfolg vor dem OLG Düsseldorf war die äußerst sorgfältige und präzise Aufbereitung des umfangreichen Prozessstoffs. Auf dieser Grundlage hat das Verteidigerteam von Clifford Chance früh erkannt, wo die Schwächen im Bußgeldbescheid des Amtes zu finden waren. Das Übrige tat eine geschickte taktische Gestaltung der Hauptverhandlung zusammen mit einem Team von Strafverteidigern.

 

Im Ergebnis gelang es, den Senat davon zu überzeugen, dass der Vorwurf einer abgestimmten Preiserhöhung zwischen Wettbewerbern im Rahmen von Sitzungen des Wettbewerbsausschuss des Brauereiverbandes NRW im Ergebnis keinen Bestand haben konnte. Damit waren die Vorwürfe im Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes umfassend entkräftet und die Zahlung eines hohen Bußgeldes durch die Mandantin abgewendet.

 

Dr. Michael Dietrich, Antitrust-Partner bei Clifford Chance in Deutschland: "Wir freuen uns sehr, Früh in diesem langen Verfahren erfolgreich vertreten zu haben. Ein Freispruch vor dem OLG gegen einen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts ist eine absolute Seltenheit und zeigt Schwächen in der Ermittlungspraxis des Bundeskartellamtes exemplarisch auf."

 

Das Clifford Chance-Team, das Früh über das gesamte Verfahren hinweg begleitete, bestand aus Partner Dr. Michael Dietrich, Counsel Maximilian Graf Zedtwitz von Arnim und Senior Associate Caroline Scholke (alle Antitrust, Düsseldorf).

 

Die Kanzlei Feigen Graf vertrat Herrn Alexander Rolff als persönlich haftenden Gesellschafter von Früh strafrechtlich mit einem Team um Partner Dr. Walther Graf (Köln).



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.09.2021 22:21

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