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Ebner Stolz Taxomat: Mehrheit gegen eine Erhöhung der Erbschaftsteuer zur Bewältigung der Kosten der Corona-Krise

Mehr als 62 % der Befragten sind gegen eine Erhöhung der Erbschaftsteuer.

Rund 32 % der Befragten halten eine höhere Erbschaftsteuer für ein nützliches Instrument zur Bewältigung der Kosten der Corona-Krise.

Bei einer höheren erbschaftsteuerlichen Belastung besteht die Gefahr, dass liquide Mittel abfließen, die der Mittelstand für Investitionen dringend braucht.

Stuttgart, 15. September 2021 – Die Erbschaftsteuer wurde in Deutschland zuletzt im Jahr 2016 reformiert. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem damals geltenden Erbschaftsteuerrecht aus dem Jahr 2014 einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes attestierte. Es hielt die Verschonungsregelungen für Erben von Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften überwiegend für zu weitreichend.
 
Mit der Reform hat der Gesetzgeber die kritischen Punkte im bestehenden System geändert. Seither bekommen Unternehmenserben die Steuerbefreiung von 85 % oder optional 100 % nur noch, soweit der Erwerb begünstigten Vermögens 26 Mio. Euro nicht übersteigt. Das als nicht zwingend betriebsnotwendig angesehene Verwaltungsvermögen unterliegt weitgehend ohne Verschonung der vollen Erbschaftsteuer. Bei Erben von Unternehmensbeteiligungen über 26 Mio. Euro greifen grundsätzlich restriktivere Vorschriften, die wahlweise eine Verschonungsbedarfsprüfung beim Erben oder mit zunehmender Erwerbsgröße abschmelzende Verschonungsabschläge vorsehen.
 
In Teilen der öffentlichen Debatte werden diese Erleichterungen für Unternehmenserben immer noch als ungerecht empfunden. Teilweise wird zudem kritisiert, dass auch bei großen Erbschaften bei Erwerbern der Steuerklasse I (z. B. Kinder, Ehegatten) maximal 30 % Erbschaftsteuer fällig werden.
 
Höhere Erbschaftsteuer erschwert Investitionen in die Zukunft
 
Die im Rahmen der letzten Erbschaftsteuerreform eingeführten komplexen Regelungen sorgen bereits jetzt für eine höhere erbschaftsteuerliche Belastung für Unternehmensnachfolger als in der Vergangenheit. „Dabei sollten wir nicht vergessen: Unternehmenserben bekommen nicht einfach nur einen hohen Vermögenswert übertragen. Sie haben auch die soziale Verantwortung für den Erhalt der Arbeitsplätze. Die Steuerbefreiungen bei der Erbschaftsteuer kann nur in Anspruch nehmen, wer das Unternehmen über einen langen Zeitraum nach der Übertragung weiterführt und zudem nachweist, dass die vor der Übertragung gezahlten Löhne und Gehälter in weitgehend unveränderter Höhe weitergezahlt werden“, erläutert Dr. Detlev Heinsius, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht in Hamburg. „Das sichert Arbeitsplätze. Eine höhere Erbschaftsteuer würde den Unternehmen Liquidität entziehen und gerade im Mittelstand Investitionen in die Zukunft erschweren.“
 
Mehrheit der Ebner Stolz Taxomat-Nutzer gegen eine Anhebung der Erbschaftsteuer
 
Das sehen die Taxomat-Nutzer genauso: Die mehr als 14.500 Befragten sprechen sich mit über 62 % überwiegend dagegen aus, die Erbschaftsteuer zur Finanzierung der Kosten der Corona-Krise anzuheben. Rund 32 % stehen diesem Vorschlag offen gegenüber. Rund 6 % der Nutzer haben sich zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Meinung zu diesem Thema gebildet.
 
Das sagen die Parteien
 
CDU/CSU und FDP sprechen sich dagegen aus, die Erbschaftsteuer zu erhöhen. Während CDU/CSU Steuerentlastungen bei Unternehmensübergaben zur Unterstützung von Nachfolgen prüfen wollen, will die FDP die Erbschaftsteuererhebung insgesamt im Hinblick auf ihre Administrierbarkeit und ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis überprüfen. Die AfD möchte die Erbschaftsteuer nach ihrem Wahlprogramm sogar komplett abschaffen.
 
SPD und Linke sprechen sich für Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer aus. Die SPD plädiert für eine effektive Mindestbesteuerung zur Abschaffung der Überprivilegierung großer Betriebsvermögen und eine Mindestbesteuerung für Familienstiftungen. Bei den Linken finden sich Vorschläge zur Erhöhung der Erbschaftsteuer auf hohe Erbschaften und zur Abschaffung bestehender Privilegien für Betriebsvermögen.
 
Die Grünen treffen in ihrem Wahlprogramm keine Aussagen zur Erbschaftsteuer.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.09.2021 16:03

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