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BGH, Urteil vom 2. Juli 2021 - V ZR 95/20

Leitsatz des Gerichts:
Auf Darlehenszinsen, die der Verkäufer dem Käufer bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags nach § 280 Abs. 1 BGB zu ersetzen hat, sind gezahlte Prozesszinsen anzurechnen, wenn sie den gleichen Zeitraum betreffen.
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.09.2021 08:09

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