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BGH, Beschluss vom 22. Juli 2021 - IX ZB 4/21

Leitsatz des Gerichts:
Die Bestimmungen über die Erhöhung der Mindestvergütung entsprechend der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, sind auf die Vergütung des Insolvenzverwalters in Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person nicht anwendbar.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.10.2021 08:59

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