BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2021 - II ZB 7/21
Leitsatz des Gerichts:
Nach § 3 Abs. 1 GesRuaCOVBekG kann auch der Verschmelzungsbeschluss einer Genossenschaft in einer virtuellen Versammlung gefasst werden. Das Versammlungserfordernis des § 13 Abs. 1 Satz 2 UmwG steht dem nicht entgegen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.10.2021 08:36