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BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - IX ZB 4/20

Leitsatz des Gerichts:
Die Bemessung von Zu- und Abschlägen ist von dem Tatrichter so vorzunehmen, dass dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine angemessene Vergütung gewährt wird. Eine Vergleichsrechnung anhand der Anzahl der aufgewendeten Stunden des Verwalters und seiner Mitarbeiter hat nicht stattzufinden (Fortführung BGH, Beschluss vom 1. März 2007 IX ZB 278/05).

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.11.2021 08:23

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