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BAG: EuGH-Vorlage zur Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten beim Entgelt

Das BAG hat mit Beschluss vom 28.10.2021 (8 AZR 370/20 (A)) dem EuGH Fragen zur Vergütung von Überstunden bei Teilzeitbeschäftigung vorgelegt. Es möchte wissen, ob Teilzeitbeschäftigte durch tarifvertragliche Regelungen diskriminiert werden, die Überstundenzuschläge bei ihnen nur für die Arbeitsstunden vorsehen, die die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschreiten. Die Fragen lauten u.a.:

„1. Sind Art. 157 AEUV sowie Art. 2 Abs. 1 lit. b und Art. 4 Satz 1 RL 2006/54/EG so auszulegen, dass eine nationale tarifvertragliche Regelung, nach der die Zahlung von Überstundenzuschlägen nur für Arbeitsstunden vorgesehen ist, die über die regelmäßige Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers hinaus gearbeitet werden, eine Ungleichbehandlung von Vollzeitbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten enthält? …

4. Ist § 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der RL 97/81/EG so auszulegen, dass eine nationale tarifvertragliche Regelung, nach der die Zahlung von Überstundenzuschlägen nur für Arbeitsstunden vorgesehen ist, die über die regelmäßige Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers hinaus gearbeitet werden, eine Ungleichbehandlung von Vollzeitbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten enthält? …“



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.11.2021 19:19
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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