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EuG v. 10.11.2021 - T-612/17

Wettbewerbsverstoß durch Google Shopping: Gericht der EU bestätigt Milliardenstrafe gegen Google

Das Gericht der EU bestätigte am 10.11.2021 eine Wettbewerbsstrafe i.H.v. 2,42 Milliarden €, die die EU-Kommission gegen den Konzern verhängt hatte. Die Kommission habe zu Recht festgestellt, dass Google seine beherrschende Stellung missbraucht hat, indem es seinen eigenen Shopping-Vergleichsdienst gegenüber konkurrierenden Shopping-Vergleichsdiensten bevorzugte.

Das Gericht der EU wies die gegen die Verhängung der Wettbewerbsstrafe gerichtete Klage von Google zurück und folgte damit der Einschätzung der Kommission, die ein wettbewerbsschädigendes Verhalten von Google und einen Verstoß gegen das EU-Kartellrecht moniert hatte.

Die Kommission hatte die Geldbuße im Jahr 2017 verhängt. Google wurde dabei vorgeworfen, seinem Preisvergleichsdienst Google Shopping einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft zu haben. Der Konzern habe seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platzierte und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabstufte. Betroffen waren Suchmaschinenergebnisse in 13 europäischen Ländern, darunter auch Deutschland.

Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim EuGH eingelegt werden.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.11.2021 12:29
Quelle: EuGH PM vom 10.11.2021

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