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BGH, Urteil vom 21. Oktober 2021 - IX ZR 9/21

Leitsatz des Gerichts:
Führt eine fehlerhafte steuerliche Beratung zu steuerlichen Vorteilen, die dem Mandanten wegen Festsetzungsverjährung verbleiben, können diese Vorteile bei wertender Betrachtung im Rahmen des Gesamtvermögensvergleichs schadensmindernd anzurechnen sein.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.11.2021 08:59

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