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BGH, Beschluss vom 23. November 2021 - XI ZB 23/20

Leitsatz des Gerichts:
Wird über das Vermögen des Musterrechtsbeschwerdeführers ein Insolvenzverfahren eröffnet, bestimmt das Rechtsbeschwerdegericht entsprechend § 21 Abs. 4, § 13 Abs. 1 Fall 2, § 9 Abs. 2 KapMuG einen neuen Musterrechtsbeschwerdeführer.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.12.2021 10:05

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