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BGH, Urteil vom 15. November 2021 - NotZ(Brfg) 2/21

Leitsatz des Gerichts:
Die Wahrnehmung der Aufgaben eines Insolvenzverwalters stellt - ungeachtet dessen, ob es sich dabei um Teil des Rechtsanwaltsberufs handelt - keine Rechtsanwaltstätigkeit für unterschiedliche Auftraggeber im Sinne des § 6 Abs. 2 BNotO a.F./§ 5b Abs. 1 BNotO n.F. dar.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.01.2022 09:23

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