BGH, Beschluss vom 27. Januar 2022 - IX ZB 41/21 -
Leitsatz des Gerichts:
Die Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung durch Bestellung eines vorläufigen
Insolvenzverwalters auf Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses ist nicht anfechtbar.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.02.2022 09:18