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BGH, Urteil vom 10. März 2022 - IX ZR 178/20

Leitsatz des Gerichts:

Der nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Emittenten bestellte gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger ist berechtigt, die ihm zustehende angemessene Vergütung nebst Auslagen der auf den einzelnen Anleihegläubiger entfallenden Quote zu entnehmen.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.03.2022 09:10

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