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BGH, Beschluss vom 24. Februar 2022 - IX ZB 5/21

Leitsatz des Gerichts:
Dem Insolvenzgericht steht keine inhaltliche Prüfungsbefugnis der von dem Schuldner  vorgelegten Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs zu.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.03.2022 08:20

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