BGH, Beschluss vom 24. Februar 2022 - IX ZB 5/21
Leitsatz des Gerichts:
Dem Insolvenzgericht steht keine inhaltliche Prüfungsbefugnis der von dem Schuldner vorgelegten Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs zu.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.03.2022 08:20