BGH, Beschluss vom 25. Januar 2022 - II ZB 15/21 -
Leitsatz des Gerichts:
Die einer Firma vorangestellten Sonderzeichen "//" sind nicht zu ihrer Kennzeichnung geeignet.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.04.2022 09:05
Leitsatz des Gerichts:
Die einer Firma vorangestellten Sonderzeichen "//" sind nicht zu ihrer Kennzeichnung geeignet.