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BGH, Beschluss vom 25. Januar 2022 - II ZB 8/21 -

Leitsatz des Gerichts:
Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch die rechtskräftige Ablehnung  der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels  Masse gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst, kann sie nicht fortgesetzt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Gesellschaft über ein das satzungsgemäße Stammkapital übersteigendes Vermögen verfügt und die Insolvenzgründe beseitigt wurden.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 05.04.2022 08:34

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