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BGH, Urteil vom 7. April 2022 - IX ZR 107/20

Leitsatz des Gerichts:

Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist hat sich der Insolvenzverwalter die bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlangte Kenntnis des Insolvenzschuldners von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Drittschuldners grundsätzlich zurechnen zu lassen.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.05.2022 08:59

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