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Noerr berät Condor bei Abwehr der Klage von Ryanair gegen 380 Mio. Euro Rettungsbeihilfe vor dem Europäischen Gericht

Brüssel, 23. Mai 2022 

Unter Leitung von Sarah Blazek hat die Kanzlei Noerr die Condor Flugdienst GmbH in einem von Ryanair angestrebten Verfahren vor dem Europäischen Gericht (EuG) erfolgreich vertreten.

Hintergrund des Verfahrens war eine von Deutschland im Jahr 2019 Condor gewährte und von der Europäischen Kommission genehmigte Rettungsbeihilfe (in Form eines KfW-Darlehens) in Höhe von 380 Mio. Euro. 

Condor geriet aufgrund der Insolvenz des damaligen Mutterkonzerns Thomas Cook im September 2019 ebenfalls in finanzielle Schwierigkeiten. Mit der Beihilfe aus dem Oktober 2019 konnte die Liquidität von Condor sichergestellt und der Flugbetrieb im Schutzschirmverfahren aufrecht erhalten werden. Hierdurch konnte verhindert werden, dass eine Vielzahl von Fluggästen an Urlaubszielen weltweit ohne Rückreisemöglichkeit strandeten. 

Mit Urteil vom 18.05.2022 (Rechtssache T-577/20) bestätigte das EuG nun die Rechtmäßigkeit der Rettungsbeihilfe und wies die Klage von Ryanair vollumfänglich ab. Vor der Rettung gehörte Condor zum Thomas Cook Konzern und war durch den Zusammenbruch unverschuldet in Schwierigkeiten geraten. 

Das EuG bestätigte nun, dass die Rettung Condors auch einem gemeinsamen Interesse im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) diente. 

Berater Condor Flugdienst GmbH: Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB

EU-Beihilferecht
Sarah Blazek (Leitung, Associated Partnerin), Dr. Alexander Birnstiel (Partner, Brüssel) 
Dr. Lucas Gasser (Senior Associate, Berlin)
Dr. Jochen Christoph Hegener (Associate, München)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.05.2022 19:08

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