Logo Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

Bauträger-Insolvenz Glanzfilmfabrik Berlin: Insolvenzverwalter erreicht 100%-Quote für die Gläubiger

Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch von Schultze & Braun kann allen Gläubigern ihre gesamten Forderungen ausbezahlen und erzielt sogar einen Liquiditätsüberschuss für die Gesellschafter

Alle wichtigen Rechtsfragen trotz Fehlens wesentlicher Unterlagen geklärt

Wohnungskäufer konnten trotz Insolvenz des Bauträgers Wohnungseigentümer werden

Braunschweig/Berlin. Gutes Ende für die Gläubiger der Glanzfilmfabrik GmbH & Co. KG, insbesondere auch für viele Wohnungskäufer: Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch von Schultze & Braun hat trotz schwieriger Umstände eine 100-prozentige Befriedigung aller festgestellten Forderungen erreicht. Das für das Insolvenzverfahren zuständige Amtsgericht Braunschweig hat das Insolvenzverfahren nun aufgehoben.

„Wir haben im Laufe des Verfahrens alle wichtigen Grundstückssachverhalte geklärt. Dadurch konnten alle Käufer der Wohnungen in der ehemaligen Glanzfilmfabrik in Berlin-Köpenick, die dies wollten, zu Eigentümern werden. Das war beim Insolvenzantrag des Bauträgers vor sechs Jahren alles andere als klar“, sagt Bauch.

Vom Einsatz und der Arbeit der Insolvenzverwaltung profitierten nicht nur die Gläubiger, inklusive der Wohnungskäufer. „Wir haben durch unsere Arbeit einen so großen Liquiditätsüberschuss erzielt, dass wir nicht nur die Forderungen aller Gläubiger voll begleichen konnten, sondern auch Geld an die Gesellschafter des insolventen Bauträger überweisen konnten“, freut sich Bauch. In der Regel liegen die Quoten bei Insolvenzverfahren lediglich im niedrigen einstelligen Bereich.

Verfahrensstatus: Es war kompliziert

Der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht war im Jahr 2016 vom Amtsgericht Braunschweig zum Insolvenzverwalter des Bauträgers bestellt worden. „Die Glanzfilmfabrik GmbH & Co. KG hatte das Areal der ehemaligen Kodak-Fabrik in Berlin-Köpenick übernommen und wollte es zu einem Wohnareal weiterentwickeln. Kurz vor der Fertigstellung blieb das Projekt jedoch stecken“, berichtet Bauch.

Von den Verantwortlichen des Unternehmens war das gesamte Verfahren über niemand für Bauch greifbar, es waren keinerlei Geschäftsunterlagen verfügbar. Also weder Buchhaltung noch Grundstücksunterlagen noch Kauf- oder Werkverträge, buchstäblich nichts. Bauch setzte sich daher mit mehreren Wohnungskäufern in Verbindung, um sie von den Vorteilen sogenannter Massekostenzuschüsse zu überzeugen. „Nur so war es möglich, das Verfahren zu eröffnen, die Eigentumsüberschreibungen durchzuführen und sämtliche offenen rechtlichen Fragen zu klären. Außerdem konnte ich den Anspruch auf eine ganz erhebliche Umsatzsteuer-Rückerstattung identifizieren und durchsetzen“, sagt Bauch.

Abschluss gut, alles gut!

Insgesamt konnte Bauch auf diese Weise erhebliche Mittel in die Insolvenzmasse holen und alle festgestellten Forderungen der Gläubiger vollständig befriedigen. Bauch: „Insgesamt ist es uns in den rund sechs Jahren harter Arbeit gelungen, in konstruktiven Verhandlungen mit den neuen Eigentümern das Projekt der Umwandlung der ehemaligen Kodak-Fabrik an der Spree zu einem Wohnareal trotz der Insolvenz des Bauträgers zu einem guten Ende zu führen.“        



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.10.2022 08:24

zurück zur vorherigen Seite