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BRANDI Rechtsanwälte wehrt für Kreis Herford erfolgreich Klage gegen Corona-Ausgangssperre ab

Paderborn, 21.11.2022: Die von der Kreisverwaltung Herford über Weihnachten 2020 verhängte Ausgangssperre war rechtens. Dies verkündete jetzt das Verwaltungsgericht in Minden (Az: 7 K 168/21). Damit setzte sich die vom Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Christoph Worms von BRANDI Rechtsanwälte in Paderborn vertretene Kreisverwaltung Herford erfolgreich gegen einen Antrag der AfD-Kreistagsfraktion durch.

Das Mindener Verwaltungsgericht hatte über zwei von der AfD eingebrachte Klagen zur urteilen. Die erste stammte von der Kreistagsfraktion der AfD, die zwei Jahre nach der Corona-bedingten Lockdown-Anordnung die Feststellung der Unrechtmäßigkeit begehrte. Diese Klage erklärte das Gericht für unzulässig, da eine Fraktion keine Verletzung von Grundrechten rügen könne.

Eine weitere Klage eines einzelnen AfD-Klägers als Bürger in dieser Sache sei dagegen formaljuristisch zulässig, aber unbegründet, entschied das Verwaltungsgericht. Somit war die Lockdown-Anordnung der Kreisverwaltung rechtmäßig.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hatte ein Vorspiel: Schon im Januar 2021 scheiterte die AfD vor dem Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag gegen die Ausgangssperre. Damals ließ das Gericht allerdings die Rechtmäßigkeit der Maßnahme offen.

Die schriftliche Entscheidung des Gerichts steht noch aus.

Berater Kreisverwaltung Herford

BRANDI Rechtsanwälte Paderborn
Dr. Christoph Worms, Partner (Federführung, Compliance)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.11.2022 07:23

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