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BGH, Urteil vom 18. Oktober 2022 - XI ZR 606/20

Leitsatz des Gerichts:

Der Erlass eines Grundurteils ist unzulässig, wenn dies zu einer ungerechtfertigten Verzögerung und Verteuerung des Prozesses führt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Tatsachen für Grund und Höhe des Anspruchs annähernd dieselben sind oder in einem so engen Zusammenhang stehen, dass die Herausnahme einer Grundentscheidung unzweckmäßig wäre.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.11.2022 09:35

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