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BVerwG: Anordnung der Treuhandverwaltung über die Rosneft-Gesellschaften rechtmäßig

Das BVerwG hat am 14.3.2023 entschieden, dass die Anordnung der Treuhand über die beiden Rosneft-Tochtergesellschaften Rosneft Deutschland GmbH und RN Refining und Marketing GmbH auf der Grundlage des Energiesicherungsgesetzes rechtens war (BVerwG, Urt. v. 14.3.2023 – BVerwG 8 A 2.22).

Durch den am 14.9.2022 abgeschlossenen Treuhandvertrag hatte die Bundesnetzagentur – begrenzt auf die Dauer von (zunächst) sechs Monaten – die vollständige Kontrolle über Rosneft Deutschland erlangt, einschließlich der drei von Rosneft in Deutschland betriebenen Raffinerien. Der Treuhandvertrag hatte das Ziel, der drohenden Gefährdung der Energieversorgung wirksam zu begegnen und weiterhin den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Dabei fiel bei der rechtlichen Beurteilung auch ins Gewicht, dass zentrale kritische Dienstleister, Banken und Versicherungen nicht mehr bereit waren, mit Rosneft zusammenzuarbeiten. Erst- und letztinstanzlich hat das BVerwG die Klage von Rosneft jetzt abgewiesen (PM des BMWK v. 14.3.2023). Gleichzeitig hat das BMWK den Treuhandvertrag für weitere sechs Monate verlängert.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.03.2023 06:37
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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