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BGH: Schadensersatz für alle Halter von illegal manipulierten Diesel-Fahrzeugen

Berlin-Schönefeld, 08. Mai 2023. Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) ließen heute im Rahmen von drei mündlichen Verhandlungen durchblicken, dass sie die Hürden für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal künftig deutlich senken werden. Auch bei einer fahrlässigen Schädigung durch den verantwortlichen Autobauer kann demnach eine Entschädigung zugesprochen werden. “Fast acht Jahre nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals können endlich sämtliche Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen problemlos Schadensersatzansprüche durchsetzen. Das ist eine bahnbrechende Entscheidung für betroffene Verbraucher und der Super-GAU für die Automobilindustrie”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei mehr als 50.000 Mandanten in der Sache vertritt und für das erste Abgasskandal-Grundsatzurteil am BGH verantwortlich ist. 

 

 

"Es war noch nie so leicht, Schadensersatzansprüche im Abgasskandals durchzusetzen” 

 

“Die heutigen Aussagen hätten die BGH-Richter bereits vor ziemlich genau drei Jahren tätigen können. Im Mai 2020 haben wir von Goldenstein Rechtsanwälte nämlich das erste verbraucherfreundliche Abgasskandal-Urteil am Bundesgerichtshof erwirkt. Obwohl Volkswagen damals zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wurde, wiesen die BGH-Richter unsere Forderung, selbst bei einer fahrlässigen Schädigung Entschädigungen zuzusprechen, ab. Dieser Rechtsaufassung widersprach der Europäische Gerichtshof allerdings vor wenigen Wochen, sodass nun auch die Juristen am deutschen Bundesgerichtshof zum Umdenken gezwungen waren. 

 

Die angekündigte Entscheidung der BGH-Richter ist von enormer Relevanz. Zwar ließ sich im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal aufgrund der guten Informationslage auch eine vorsätzliche Schädigung durch den Wolfsburger Autobauer nachweisen. Bei anderen Herstellern ist es hingegen schwieriger, nachzuvollziehen, wer im Unternehmen beispielsweise die Manipulationen angeordnet hat. Künftig muss nun lediglich bewiesen werden, dass das jeweilige Fahrzeug tatsächlich eine illegale Abschalteinrichtung enthält. Das ist mittels Sachverständigengutachten oder Rückrufbescheiden durch das Kraftfahrt-Bundesamt leicht machbar. 

 

Für betroffene Halter sämtlicher illegal manipulierter Fahrzeuge steht nun fest, dass diese wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben. In den heutigen Verfahren ging es um Klagen gegen Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen. Doch die Entscheidung, die zeitnah verkündet wird, lässt sich auch auf andere Hersteller wie zum Beispiel Opel oder Fiat übertragen. Es war noch nie so einfach wie jetzt, Schadensersatzansprüche im Abgasskandals durchzusetzen”, sagt Claus Goldenstein und ergänzt: 

 

 

Verbraucheranwalt: Erneute Klagewelle bahnt sich an, Autobauer sollten Vergleiche eingehen 

 

“Betroffene Fahrzeughalter, die bislang noch keine Ansprüche in der Sache geltend gemacht haben, sollten sich nun schleunigst bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten lassen. Nun wird es nämlich mit Sicherheit noch einmal zu einer Klagewelle und langen Wartezeiten an den zuständigen Gerichten kommen. Je schneller sich Verbraucher um die Durchsetzung ihrer Ansprüche kümmern, umso schneller kommen sie auch in ihr Recht.  

 

Von den verantwortlichen Autoherstellern fordern wir nun unkomplizierte außergerichtliche Einigungen, damit die zivilrechtliche Aufarbeitung des Abgasskandals endlich abgeschlossen werden kann. Dies ist aufgrund der nun eindeutigen Rechtslage im Sinne der geschädigten Fahrzeughalter, der zuständigen Gerichte und auch der verantwortlichen Hersteller, da durch unkomplizierte Vergleichsgespräche Anwalts- und Verfahrenskosten eingespart werden können.” 

 

 

Das sind die Hintergründe der Verfahren 

 

Insgesamt haben sich die BGH-Richter heute mit drei unterschiedlichen Fällen befasst. Unter anderem verhandelten Deutschlands oberste Zivilrichter die Klage eines Mannes, der einen VW Passat mit einem Diesel-Motor des Typs EA288 besitzt. Obwohl das Fahrzeug nicht durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen wurde, ergaben unabhängige Abgastests, dass PKW-Modelle mit dem EA288-Motor im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. Deshalb fordert der Kläger nun Schadensersatz von Volkswagen. 

 

In einem weiteren Verfahren ging es um die Klage eines Audi-Besitzers, der seinen SQ5 mit einem von Audi entwickelten Diesel-Motor kaufte, nachdem die Manipulation des Fahrzeugs bereits öffentlich bekannt war. Darüber hinaus müssen die BGH-Richter klären, ob der Besitzer einer Mercedes-Benz C-Klasse mit einem OM651-Dieselmotor Anspruch auf Schadensersatz hat. Alle drei Kläger möchten ihre Kauf- und Finanzierungsverträge rückabwickeln und so gestellt werden, als hätten sie das jeweilige Fahrzeug nie gekauft.  

 

 

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals   

 

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.   

 

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. 

 

 

Über Goldenstein Rechtsanwälte    

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 50.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.   

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.05.2023 10:13

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