EU: Richtlinienvorschlag zu grenzüberschreitend tätigen Vereinen
Die EU-Kommission hat am 5.9.2023 einen bisher nur auf Englisch verfügbaren Vorschlag für eine Richtlinie zu nicht gewinnorientiert grenzüberschreitend tätigen Vereinen vorgelegt. Ziel ist es, rechtliche und administrative Hürden bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit abzubauen und zugleich die neue Rechtsform des „Europäischen grenzüberschreitenden Vereins“ zu schaffen.
Insbesondere die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit soll für die durch den Vorschlag erfassten Vereine in der EU einheitlich gewährleistet werden. Eine Mehrfachregistrierung soll vermieden werden. Hinsichtlich der nicht durch den Vorschlag geregelten Aspekte sollen die EU-Mitgliedstaaten die Europäischen Vereine den nationalen nicht-gewinnorientierten Vereinen gleich behandeln.
Auf der Internetseite der EU-Kommission kann zu dem Richtlinienvorschlag Rückmeldung gegeben werden. Als nächster Schritt wird der Vorschlag dem EU-Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt.