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RegE zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen

Die Bundesregierung hat am 13.9.2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen beschlossen. Damit soll u.a. die Durchführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen erleichtert werden.

Wohnungseigentümer sollen künftig mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen können, dass die Versammlungen ausschließlich online stattfinden bzw. stattfinden können. Es soll also eine sog. Mehrheitsbeschlusskompetenz für die Durchführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen geschaffen werden. Ein entsprechender Beschluss soll dem RegE zufolge einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vorsehen können. Virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen müssen dabei hinsichtlich Teilnahme und Rechteausübung mit Präsenzversammlungen vergleichbar sein.
Darüber hinaus sollen die rechtlichen Hürden für die Installation von Steckersolargeräten im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht abgesenkt sowie die Übertragbarkeit von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten erleichtert werden, soweit es um Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien geht.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.09.2023 14:24
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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