RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln0723-9416Zeitschrift für WirtschaftsrechtZIP2010Aktuell4
BGH zu Werbung mit Preisnachlass nur für vorrätige Waren
Die Werbung für einen Preisnachlass von 19 % ist wettbewerbswidrig, wenn in der Werbung nicht klar und eindeutig darauf hingewiesen wird, dass der Nachlass nur für im Geschäft vorrätige Waren in Anspruch genommen werden kann. Das hat der BGH mit Urteil vom 10.12.2009 (I ZR 195/07) entschieden.
Die Bedingungen für die Inanspruchnahme einer solchen Maßnahme zur Verkaufsförderung seien bereits in der Werbung klar und eindeutig anzugeben, so der BGH. Damit der Verbraucher seine Kaufentscheidung in Kenntnis aller relevanten Umstände treffen kann, müsse erZIP 2010, A 2sich über die Bedingungen der Vergünstigung informieren können. Hierzu zähle auch der Umstand, dass ein angekündigter Nachlass nicht auf Ware gewährt wird, die nicht (mehr) vorrätig ist, aber bestellt werden kann.