Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln
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0723-9416
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
ZIP
2021
Aktuell3
BGH: Kein Anspruch auf Löschung einer Zwangshypothek bei Restschuldbefreiung
Die Restschuldbefreiung begründet keinen Anspruch auf Erteilung einer Löschungsbewilligung hinsichtlich einer vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetragenen Zwangshypothek. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. 12. 2020 (IX ZR 24/20) entschieden.
Gem. § 301 Abs. 2 Satz 1 InsO würden die Rechte der Insolvenzgläubiger aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, durch die Restschuldbefreiung auch im Übrigen nicht berührt. Die Hypothek berechtige zur Befriedigung aus dem belasteten Grundstück. Im Insolvenzverfahren berechtige sie gem. § 49 InsO zur abgesonderten Befriedigung. Für eine Zwangshypothek gelte insoweit nichts anderes. Der Gläubiger könne aus ihr während des Insolvenzverfahrens, nach Freigabe des Grundstücks durch den Verwalter, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung vollstrecken.