ZIP 1990, 640
Leitsatz des Einsenders:
Bei der abstrakten Zinsschadensberechnung gemäß BGHZ 104, 337, 341 = ZIP 1988, 759 (vgl. EWiR § 286 BGB 2/88, 657 (Rümker)) bleibt das Wechseldiskontgeschäft außer ZIP 1990, 641Betracht. Es bleibt offen, ob bei einer gemischten Geschäftsbank auch der Zins für erstrangige Hypothekarkredite unbeachtlich ist.
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