ZIP 2003, 430
Leitsatz des Gerichts:
Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert grundsätzlich keinen Anspruch des Auftraggebers gegen den Bauträger auf Erstattung des durch Überschreitung der festgelegten Bauzeit entstandenen Verzugsschadens gem. §§ 284, 286 Abs. 1 BGB a.F. (Ergänzung zum Senatsurt. v. 22.10.2002 – XI ZR 393/01, ZIP 2002, 2262 = ZfIR 2003, 58 (m. Anm. Vogel) = WM 2002, 2411 ff.).
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.