RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln0723-9416Zeitschrift für WirtschaftsrechtZIP2011Aktuell77
OLG Frankfurt/M.: Auskunft über „vergessenes“ Sparbuch
Das OLG Frankfurt/M. hat mit Urteil vom 16.2.2011 (19 U 180/10) eine Bank dazu verpflichtet, Auskunft über das Guthaben auf einem 1959 eingerichteten und anschließend „vergessenen“ Sparbuch zu erteilen.
An die Erschütterung des Beweiswerts eines Sparbuchs seien besonders hohe Anforderungen zu stellen, die nur im Ausnahmefall vorlägen, so das OLG. Die Höhe des Sparguthabens (106 000 DM) und die Zeit, in der auf dem Sparbuch keinerlei Umsätze getätigt worden sind (50 Jahre), könnten den Beweiswert nicht erschüttern.