ZIP 2017, 456
Der grenzüberschreitende Herein-Formwechsel in eine deutsche GmbH – Geht doch!
Theorie vs. Praxis
Angestoßen durch die Entscheidung der Briten über den Austritt aus der EU rücken gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsmöglichkeiten wieder mehr in den Fokus. Eine mögliche Option, die es in diesem Zusammenhang zu beachten gilt, ist der grenzüberschreitende Formwechsel, gerne auch grenzüberschreitende statutenwechselnde Sitzverlegung genannt. Eine europaweite Sitzverlegungsrichtlinie wurde bislang nicht verabschiedet. Das Kammergericht hat jedoch einen grenzüberschreitenden Herein-Formwechsel in eine deutsche GmbH bestätigt. Das Gericht hat in Ergänzung zur Rechtsprechung des EuGH klargestellt, dass die nationalen Verfahrensvorschriften entsprechend Anwendung finden. In der Praxis wirft aber genau diese Analogie Fragen auf und die ebenfalls entsprechende Anwendung europarechtlicher Vorschriften z. B. zur Sitzverlegung der SE oder grenzüberschreitenden Verschmelzung wird diskutiert.
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- *)Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH), LL.M. (University of Essex), Counsel bei CMS Hasche Sigle in Stuttgart
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