RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0723-9416
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
ZIP
2017
Aktuell73
RegE zur 2. Zahlungsdiensterichtlinie
Die Bundesregierung hat am 8. 2. 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beschlossen. Mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf von BMF und BMJV sollen der Wettbewerb und die Sicherheit im Zahlungsverkehr gestärkt werden.
Händler sollen in Zukunft in vielen Fällen keine gesonderten Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr ZIP 2017, A 20verlangen dürfen. Dies soll europaweit gelten – sowohl für Zahlungen im Laden als auch im Internet. Das bislang vertraglich zwischen Bank und Kunde vereinbarte achtwöchige Erstattungsrecht soll nunmehr gesetzlich verankert werden. Verbraucher sollen sich Lastschriften weiterhin ohne Angabe von Gründen erstatten lassen können; auch dies soll europaweit gelten.
Die bestehenden Vorschriften für Zahlungsdienste sollen an den technologischen Fortschritt angepasst werden: Sog. „Zahlungsauslösedienstleister“ – die bislang in einem aufsichtsrechtlichen Graubereich tätig waren – und „Kontoinformationsdienstleister“ sollen dem Aufsichtsregime der BaFin unterstellt werden. Im Gegenzug sollen die Dienstleister europaweiten Zugang zum Zahlungsverkehrsmarkt erhalten.
Der RegE ist abrufbar unter www.bmjv.de.