ZIP 1980, 992
Leitsatz:
Ein Verbraucherverein kann gegenüber einem AGB-Verwender gem. § 13 AGBG den Unterlassungsanspruch auch dann geltend machen, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen wegen Verstoßes gegen § 2 AGBG nicht Vertragsinhalt werden können.
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