ZIP 1980, 999
Amtlicher Leitsatz:
In einer Vereinigung zur Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen (hier: Verband Deutscher Posthalter) darf die für das Austrittsrecht des Mitglieds geltende Kündigungsfrist nur kurz bemessen werden; eine mehr als halbjährige Frist ist jedenfalls zu lang.
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